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LEGIONELLENPRÜFUNG
Mittlerweile sind wohl jedem Eigentümer und Mieter die Gefahren bewusst, welche sich beim Duschen aus den
Stäbchenbakterien – Legionellen ergeben können.
Gemäß der zweiten Novellierung der Trinkwasserverordnung aus Oktober 2012 müssen demzufolge alle Großanlagen zur Trinkwassererwärmung regelmäßig auf Legionellenbefall überprüft werden.

Bei einer Beauftragung und einer Erteilung der notwendigen Vollmacht führen wir die notwendige Legionellenprüfung aus und überwachen die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Prüfzyklus der orientierenden Untersuchung.
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